BAFöG ist ein RECHT der STUDIERENDEN  

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Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) besteht für Studierende
ein Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung nach Maßgabe der Einzelbestimmungen
für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden Ausbildung,
wenn der Studierenden oder dem Studierenden die für ihren oder seinen Lebensunterhalt
und ihre oder seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig
(in der Regel von Seiten der Eltern oder des Ehegatten) nicht zur Verfügung stehen.

Dies klingt jetzt relativ trocken und bürokratisch
Lassen Sie sich aber dadurch auf keinen Fall abschrecken,
sondern stellen Sie auf jeden Fall einen Antrag (dieser kostet NIX),
kommen Sie zu uns in die Sprechstunde
oder rufen Sie uns an.Online erhalten Sie weitere Informationen bei:

DSW - Deutsche Studentenwerke
Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Sie haben nichts zu verlieren - außer GELD !


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Selbstverständlich stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
des Amtes für Ausbildungsförderung
bei allen Fragen und Problemen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Sie können uns telefonisch oder per Post wie folgt erreichen:

Postanschrift:

Telefon, Fax, E-mail:

Konstanz

Weingarten
Amt für Ausbildungsförderung
07531 - 9805-0 0751 - 43107 *
Robert-Gerwig-Straße 12
Fax: 07531 - 9805-55
78467 Konstanz
E-mail: bafoeg@uni-konstanz.de **

* Bei Abwesenheit sind Sie zum Ortstarif mit Konstanz verbunden !
** z.Zt. für Antragstellung und Vervollständigung von Unterlagen nicht geeignet !

Falls Sie ein längeres Beratungsgespräch wünschen bzw. benötigen,
kommen Sie bitte in unsere Sprechstunden.
Wenn Sie jedoch nur einen Antrag abholen oder ähnliche Kleinigkeiten erledigen wollen,
können Sie dafür in unserer Hauptstelle in Konstanz auch unsere Geschäftszeiten nutzen.

 

 

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Es ist ratsam, auch dann einen (formlosen) Antrag zu stellen,
wenn man nicht sicher ist, ob man überhaupt BAföG erhält.
Die Antragstellung ist mit keinerlei Kosten verbunden.
Der Antrag kann jederzeit zurückgenommen werden.
Die Daten werden in diesem Fall nicht gespeichert.
In diesem Zusammenhang kann auch eine
unverbindliche BAföG-Schnellberechnung sinnvoll sein.
Bitte rufen Sie uns einfach an.

Achtung:
Die Förderung kann nur ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.
Zur Fristwahrung genügt auch ein formloser Antrag.

Der Bewilligungszeitraum für die Ausbildungsförderung beträgt in der Regel ein Jahr.
D.h., dass jedes Jahr ein neuer Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt werden muss.
Um zu gewährleisten, dass Sie ohne eine längere Unterbrechung nach dem Ende
des Bewilligungszeitraumes weiterhin Ausbildungsförderung erhalten,
sollten die Weiterförderungsanträge im wesentlichen vollständig zwei Monate
vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes eingereicht werden.

Nähere Informationen jeweils in den Sprechstunden.

Ein formlosen Antrag liegt hier als Download bereit.

Amtliche Formblätter sind direkt im SWK-Shop (an der Uni),
bei den Studentensekretariaten der Hochschulen und im Amt für Ausbildungsförderung
oder als Download über das Ministerium für Bildung und Forschung zu bekommen.


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Grundsätzlich wird BAföG jeweils zur Hälfte als Zuschuss
und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt,
solange sich die Studierenden innerhalb der BAföG-Förderungshöchstdauer befinden.
Die Rückzahlung erfolgt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer
in monatlichen Raten von i.d.R. 105,- EUR.

Bei nicht ausreichendem Einkommen kann eine Freistellung von der Rückzahlung erfolgen.
Es gibt darüber hinaus Erlassmöglichkeiten wegen:

- herausragender Studienleistungen,
- vorzeitiger Beendigung des Studiums,
- der Pflege und Erziehung eines Kindes
- vorzeitiger Rückzahlung des Darlehensanteils.

Nähere Informationen jeweils in den Sprechstunden.

  &  R Ü C K Z A H L U N G

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Ca. 30 % aller Studierenden der Region
Bodensee/Oberschwaben, denen Bafög
zugestanden hätte, haben nach unseren
Erfahrungen - jedenfalls vor der letzten
Gesetzesänderung im vergangenen Jahr -
kein Bafög beantragt.
Das Studentenwerk Konstanz verfolgt
mit dem Bundesministerium für
Bildung und Forschung das Ziel,
dies zu ändern.

Wir sind der Meinung,
dass Bafög keine Nettigkeit von irgendjemand
irgendwem gegenüber ist, sondern ein
RECHT DER STUDIERENDEN.
Das Bafög ist besser als sein Ruf.
Verzichtet nicht darauf.

 

  

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